1. Geltung dieser AGB

Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen, die auf der von ALOOM angebotenen Plattform ihre Leistungen an Dritte anbieten (im Folgenden Leistungserbringer) und der Aloom GmbH & Co. KG (im Folgenden ALOOM) hinsichtlich der Nutzung der durch ALOOM angebotenen Dienste.

2. Vertragsgegenstand

(1) ALOOM stellt die technischen Möglichkeiten einer Online-Plattform für die Suche nach Hotels, Locations und anderen Dienstleistern für die Veranstaltungen von Dritten zur Verfügung (hier nur genannt: Plattform).

(2) Die vertragliche Pflicht von ALOOM ist die vertragsgemäße Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit dieser Plattform und ihre Bewerbung.

(3) Zwischen einem Dritten („Nutzer“) und ALOOM kommt ein Vertrag nur insoweit zustande, als der Nutzer die Plattform nutzen kann und ALOOM die Plattform zur Verfügung stellt.

(4) Der Leistungserbringer schließt den Vertrag mit dem Nutzer der Plattform direkt, d. h. Vertragspartner infolge einer Suche nach und Buchung der Leistungen des Leistungserbringers sind der Leistungserbringer und der buchende Nutzer.

(5) Soweit der Leistungserbringer seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und dem Nutzer macht, so stellt er diese auch bereits auf der Plattform im Buchungsvorgang zur Verfügung.

3. Inhalte

(1) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, auf die vertragsgemäßen Internet-Seiten eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Leistungserbringer wird gesetzliche Kennzeichnungspflichten und Informationspflichten eigenverantwortlich einpflegen und beachten.

(2) Der Leistungserbringer versichert, dass die von ihm eingestellten Bilder, Texte oder sonstige Inhalte frei von Rechten Dritter sind. ALOOM ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung und die Rechtslage (Lizenzen usw.) zu prüfen.

(3) Der Leistungserbringer darf keine Daten hochladen oder speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Vervielfältigung geeignet sind, den Bestand oder Betrieb der Plattform zu gefährden.

(4) ALOOM ist nach Abwägung der betroffenen Interessen befugt, bei einem Verstoß des Leistungserbringers gegen die vertraglichen Bestimmungen die Aufnahme bzw. Fortführung der Inhalte auf der Plattform zu verweigern, die Inhalte des Leistungserbringers und darauf gerichtete Verweise zu sperren und/oder zu löschen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Soweit Dritte gegenüber ALOOM eine Rechtsverletzung behaupten, kann jedenfalls eine Sperrung der Inhalte auch sofort und ohne Abwägung und ohne Anhörung des Leistungserbringers erfolgen, bis die Behauptung der Rechtsverletzung geklärt ist und/oder durch verbindliche Erklärung des Behauptenden feststeht, dass ALOOM für die etwaige Rechtsverletzung in keinster Weise haftbar gemacht wird.

4. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Mit dem Einstellen bzw. dem Upload von Bildern, Texten, Beschreibungen, Grafiken und anderen Informationen (im Folgenden nur noch: Informationen) auf der Plattform bestätigt der Leistungserbringer gegenüber ALOOM, dass er über die notwendigen Rechte, dieses zu tun, verfügt und nicht gegen geltendes Urheberrecht oder andere Rechte verstößt.

(2) Soweit dies für den Betrieb der Plattform notwendig ist, räumt der Leistungserbringer ALOOM die dafür erforderlichen Rechte an den Informationen ein.

(3) ALOOM ist Datenlieferant für weitere Agenturen und Partner, die im Rahmen von White Label Lösungen (eigenständige Buchungsplattformen) ihrerseits auf diese Informationen zugreifen und sie innerhalb eigener Webseiten nutzen und veröffentlichen.

(4) Sollte der Leistungserbringer von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte oder Informationen zu entfernen, weil sie (angeblich) fremde Rechte verletzen, wird er ALOOM hiervon unverzüglich unterrichten und sofort und eigenständig die entsprechenden Inhalte/Informationen von der Plattform entfernen.

(5) ALOOM ist in einem solchen Fall, ebenso aber auch dann, wenn ein Dritter direkt gegenüber ALOOM eine Rechtsverletzung behaupten sollte, berechtigt, auf Rechnung und im Namen des Leistungserbringers Inhalte bzw. Informationen zu löschen.

5. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche kann der Leistungserbringer nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von ALOOM der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(3) Die Haftung von ALOOM nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(4) Schadensersatzansprüche gegen ALOOM sind ausgeschlossen, wenn der Schaden des Leistungserbringers bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Leistungserbringers nicht eingetreten wäre. Im Übrigen wird die Haftung für Datenverlust außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefährdungslage entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

(5) ALOOM haftet nicht für Leistungen oder Nichtleistungen des Nutzers bzw. Vertragspartners des Leistungserbringers. ALOOM ist auch nicht verpflichtet, Beweissicherungsmaterial oder Daten in Bezug auf den Nutzer zur Verfügung zu stellen, zu speichern oder vorzuhalten. ALOOM ist auch nicht verpflichtet, aber im notwendigen Einzelfall berechtigt, nach Vertragsende Inhalte oder Informationen zu speichern, speichern zu lassen, auszuhändigen oder zu löschen.

(6) ALOOM übernimmt keine Haftung für die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Systems und der Webseite, sowie für systembedingte Unterbrechungen, Ausfälle und Störungen der technischen Anlagen sowie der grundsätzlichen Dienstleistung von ALOOM. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für den Ausfall von Kommunikationsnetzen und nicht durch ALOOM zu verschuldende Störungen.

6. Freistellungsverpflichtung des Leistungserbringers

(1) Der Leistungserbringer ist verpflichtet, ALOOM und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der aufgrund dieses Vertrags erfolgenden Nutzung der Plattform geltend gemacht werden, freizustellen, soweit ALOOM oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die Inanspruchnahme nicht selbst verursacht haben.

(2) Die Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort, soweit die der Freistellungsverpflichtung unterliegenden Ansprüche erst danach bekannt werden, entstehen oder geltend gemacht werden.

7. Vergütung

Die Vergütung wird separat vereinbart, im Zweifel im Zusammenhang mit der jeweiligen Anfrage des Interessenten/Kunden.

8. Vertragslaufzeit

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Vertragspartnern jederzeit gekündigt werden.

(2) Im Falle einer Kündigung ist der Leistungserbringer verpflichtet, seine Inhalte/Daten innerhalb von spätestens 14 Tagen zu löschen. ALOOM ist berechtigt, die Inhalte/Daten des Leistungserbringers nach einer Vorankündigung, spätestens nach 14 Tagen, zu löschen. ALOOM ist nicht verpflichtet, die Inhalte/Daten zu sichern.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Leistungserbringer ist der Geschäftssitz von ALOOM. ALOOM ist auch berechtigt, den Gerichtsstand am Geschäftssitz des Leistungserbringers zu wählen.

Stand 01.01.2022

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