Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Teilnehmermanagement-Systemen der Aloom GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden AGB gelten für die Nutzung sämtlicher durch die Aloom GmbH & Co. KG (im Folgenden ALOOM) zur Verfügung gestellten und betriebenen Teilnehmermanagement-Systeme. Als Nutzer definiert gelten sowohl als Firmengruppe angelegte Unternehmen wie auch als Anwender registrierte Einzelpersonen. Allen Nutzern gleich ist die zweckgebundene Absicht, die Systeme von ALOOM zur Administration von Veranstaltungsteilnehmern zu nutzen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung und werden nicht durch ALOOM anerkannt. Die alleinige Annahme und Durchführung der Veranstaltung eines Nutzers durch ALOOM stellt keine Akzeptanz fremder Geschäftsbedingungen dar. Die einzige Ausnahme bilden durch ALOOM ausdrücklich schriftlich bestätigte fremde Geschäftsbedingungen. Mit seiner Registrierung und der Nutzung der Systeme bestätigt der Nutzer die AGB vollständig gelesen und verstanden zu haben und erkennt diese in ihrer jeweils aktuellsten Fassung als Grundlage der Geschäftsbeziehung an.

2. Systemgegenstand

(1) ALOOM bietet sein Online-Teilnehmermanagement als SaaS (Software as a Service) Modell zur Verwaltung von Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltungsplanung bzw. -durchführung an. Die Teilnehmermanagement-Systeme sind mithilfe aktueller Browser-Versionen als Cloud-Lösung im Internet nutzbar.

(2) Die in der Preisliste genannten Entgelte und Gebühren beziehen sich ausschließlich auf die Nutzung der hier genannten Teilnehmermanagement-Systeme. Werden durch den Nutzer Zusatzdienstleistungen gewünscht, ist darüber ein gesonderter Vertrag zu schließen, welcher ebenso die Zusatzkosten nennt. Auf Anfrage bietet ALOOM optionale Zusatzleistungen an wie z. B. Registrierung vor Ort u. a.

3. Vertragsabschluss und -gegenstand

(1) Außer in dem Fall, dass zwischen dem Nutzer und ALOOM ein Lizenzvertrag besteht, kommt mit Anlage jeder neuen Veranstaltung auf den Systemen von ALOOM ein Einzelvertrag zwischen dem Nutzer und ALOOM zustande, welchem die vorliegenden AGB in ihrer jeweils aktuellsten Fassung zugrunde liegen. Eine mögliche andere Vertragsbindung im Rahmen einer Veranstaltung mit den Teilnehmern und eventuell zu zahlenden kostenpflichtigen Leistungen durch bzw. an die Teilnehmer, besteht ausschließlich zwischen Nutzer und den Teilnehmern.

(2) ALOOM ist ausschließlich für die technische Bereitstellung der Systeme sowie möglicher vereinbarter Zusatzleistungen verantwortlich. ALOOM ist nicht haftbar bei etwaigen Schadensersatz- und Zahlungsforderungen im Rahmen der Ausrichtung und Durchführung von Veranstaltungen sowie möglicherweise durch die Teilnehmer getätigten Zahlungen, welche mit diesen in Verbindung stehen.

(3) Alle mit der Veranstaltung in Bezug stehenden Angaben und Informationen im System, wie angebotene Workshops, vorhandene Teilnehmerplätze, Preisangaben, Zahlungsmittel, eventuell zu beachtende Stornierungsfristen, sind vor Nutzung des Systems durch den Nutzer zu prüfen, auch wenn diese im Auftrag durch Mitarbeiter von ALOOM angelegt wurden. ALOOM ist nicht haftbar für Schäden, welche aus Angabe falscher Informationen im System entstanden sind. Die Überprüfung sämtlicher Angaben im System auf Richtigkeit ist allein durch den Nutzer sicherzustellen. Im Speziellen wird hier noch einmal auf relevante Stornierungsfristen möglicher Dienstleister (Hotels etc.) hingewiesen. Der Nutzer der Systeme stellt ALOOM und seine Mitarbeiter in diesem Zusammenhang explizit von jeglichen Forderungen und Ansprüchen (auch Dritter) frei.

4. Systemnutzung

(1) Die Inanspruchnahme der Systeme von ALOOM dient ausschließlich der Erstellung, Verwaltung und Nachverfolgung von Teilnehmerdaten für entsprechende Veranstaltungsformate. Weiterhin dürfen in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehende Leistungen durch die Teilnehmermanagement-Systeme beworben und verkauft werden. Zur Nutzung der Angebote und Serviceleistungen stellt ALOOM dem Nutzer ein nicht ausschließliches Recht zur Verfügung. Weiterhin unterliegt die Nutzung der Systeme den vorliegenden AGB in ihrer aktuellsten Fassung sowie geltendem deutschen Recht und der DSGVO.

(2) Es ist dem Nutzer nicht gestattet, die Systeme zu manipulieren, zu reproduzieren, abgeleitete Inhalte zu erstellen, Reverse Engineering zu betreiben oder auf sonstige Weise schadhaft den Systemen gegenüberzutreten. Sämtliche Verstöße gegen die vorgenannten Bedingungen werden ausnahmslos strafrechtlich verfolgt.

(3) Weiterhin ist es nicht gestattet, die Systeme für verfassungswidrige Veranstaltungen und/oder sonstige Aktivitäten zu nutzen, welche einer rechtsstaatlichen Ordnung entgegenstehen.

(4) ALOOM behält sich die Überprüfung und Ablehnung einzelner Veranstaltungen ausdrücklich vor, ist dazu aber nicht verpflichtet. ALOOM dieses Recht auch im Rahmen einer laufenden Registrierung zu, wenn und soweit eine Kündigung aus wichtigem Grund gerechtfertigt ist bzw. wäre.

5. Entgelte und Gebühren

(1) Die Systeme sind in zwei unterschiedlichen Abrechnungsvarianten verfügbar. Beim „Pay-per-Attendee-Modell“ berechnet ALOOM nach Abschluss einer Veranstaltung auf Basis der entsprechenden Anzahl relevanter Registrierungen. Beim „Lizenz Modell“ wird die jeweils aktuell kumulierte Anzahl aller relevanten Registrierungen zur Berechnung der jeweils aktuellen Lizenzstufe herangezogen. Insofern kein gesonderter „Lizenz-Modell“-Vertrag mit ALOOM geschlossen wurde, greift grundsätzlich das „Pay-per-Attendee-Modell“. Beide Modellvarianten zeichnen sich zudem durch unterschiedliche Support-Umfänge aus.

(2) Die Abrechnung der Systeme erfolgt auf Basis der einzelnen Rückmeldungen. Bei Anlage einer Veranstaltung hat der Nutzer die Möglichkeit einer beliebigen Antwort den Wert „ZUSAGE“ zuzuordnen. Ebenso kann einer weiteren Antwort der Wert „ABSAGE“ zugeordnet werden. Je „ZUSAGE“ wird dem Nutzer nach Abschluss einer Veranstaltung ein Grundpreis gemäß Preisliste in Rechnung gestellt. „ABSAGEN“ werden nicht berechnet. Veranstaltungen mit weniger als 5 Rückmeldungen werden ebenfalls nicht berechnet. Werden bei Anlage weder „ZUSAGE“ noch „ABSAGE“ definiert, so werden alle an der Veranstaltung gespeicherten Teilnehmer abgerechnet. Im Grundpreis ist die Nutzung des gesamten Funktionsumfangs der Systeme enthalten.

(3) Jede Veranstaltung ist durch den Nutzer selbst anzulegen und zu administrieren. ALOOM bietet die Übernahme der Veranstaltungsanlage an. Dies ist eine kostenpflichtige Zusatzleistung und wird nach separater Aufwandsbewertung und Vereinbarung gemäß Preisliste berechnet.

(4) Dem Nutzer stehen die online auf aloom.de veröffentlichten FAQ (Frequently Asked Questions) zur kostenfreien Information zur Verfügung. Anderweitiger persönlicher Support (Telefon oder E-Mail) ist kostenpflichtig und wird nach Leistung durch ALOOM berechnet. Der Grundpreis ergibt sich aus der Preisliste. Das kleinste anteilige Abrechnungsintervall ist die angefangene Viertelstunde. Entstehende Support-Gebühren werden monatlich an die im Nutzerkonto hinterlegte Rechnungsadresse berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse. Die komplette Auflistung möglicher Support-Leistungen mit Kostenübersicht ist hier abrufbar.

6. Abrechnung und Zahlungsbedingungen

Für den Fall der aktivierten Zahlungsoption für die Teilnehmer (Kreditkarte, SOFORT Überweisung) gelten die folgenden zusätzlichen Kosten. ALOOM berechnet auf die jeweiligen Transaktionsbeträge ein DISAGIO gemäß der Preisliste. Das Disagio wird von den auszuzahlenden Beträgen einbehalten. Ein durch den Kreditkarteninhaber initiierte Rückbelastung, der sog. Chargeback, wird durch ALOOM je Einzelfall gemäß der Preisliste Aufwandspauschale zzgl. MwSt. abgerechnet. Die Kosten werden jeweils laufend mit den Auszahlungsbeträgen verrechnet.

7. Registrierung/Kontoerstellung

Der Nutzer verpflichtet sich mit Registrierung zu wahrheitsgemäßen und vollständigen Angaben zu seiner Person sowie seiner Unternehmensdaten. Mit dem Abschluss erkennt der Nutzer die jeweils aktuellste Fassung dieser AGB als Grundlage der Zusammenarbeit an.

8. Konto, Kennwort und Sicherheit

Nach Abschluss der Registrierung erhält der Nutzer Login-Daten und ein automatisch generiertes Passwort. ALOOM empfiehlt jedem Nutzer sein Passwort danach umgehend in seinen persönlichen Einstellungen durch ein individualisiertes Passwort zu ersetzen. Jeder Nutzer haftet für seine Login-Daten und ist in vollem Umfang für die über seinen Account stattfindenden Aktivitäten verantwortlich. Hierunter fallen auch Aktivitäten von Unterbenutzern und von unter dem Account angelegten Arbeitsgruppen. Der Nutzer verpflichtet sich personenbezogene Daten ausschließlich zweckgebunden zu verwenden. Jede unbefugte Nutzung des Kennwortes, Accounts und/oder andere Sicherheitsverletzungen bzw. mögliche Risiken sind unverzüglich an ALOOM zu melden. ALOOM behält sich vor, einzelne Nutzer bzw. Accounts bei Verdachtsfällen kurzfristig zu sperren. Der Nutzer übernimmt die Verantwortung dafür, dass von ihm benutzte Endgeräte und darauf befindliche Software frei von Viren und anderen Schadprogrammen sind. Für dadurch entstehende unmittelbare oder mittelbare Schäden ist ALOOM nicht haftbar.

9. Inhalte

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, in die vertragsgemäßen Teilnehmermanagement-Systeme eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Nutzer wird gesetzliche Kennzeichnungspflichten und Informationspflichten eigenverantwortlich einpflegen und beachten.

(2) Der Nutzer versichert, dass die von ihm eingestellten oder an ALOOM für die Einstellung zur Verfügung gestellten Bilder, Texte oder sonstige Inhalte frei von Rechten Dritter sind. ALOOM ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Nutzung und die Rechtslage (Lizenzen usw.) zu prüfen.

(3) Der Nutzer darf keine Daten hochladen oder speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Vervielfältigung geeignet sind, den Bestand oder Betrieb der Teilnehmermanagement-Systeme zu gefährden.

(4) ALOOM ist nach Abwägung der betroffenen Interessen befugt, bei einem Verstoß des Nutzers gegen die vertraglichen Bestimmungen die Aufnahme bzw. Fortführung der Inhalte auf den Teilnehmermanagement-Systeme zu verweigern, die Inhalte des Nutzers und darauf gerichtete Verweise zu sperren und/oder zu löschen und den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Soweit Dritte gegenüber ALOOM eine Rechtsverletzung behaupten, kann jedenfalls eine Sperrung der Inhalte auch sofort und ohne Abwägung und ohne Anhörung des Nutzers erfolgen, bis die Behauptung der Rechtsverletzung geklärt ist und/oder durch verbindliche Erklärung des Behauptenden feststeht, dass ALOOM für die etwaige Rechtsverletzung ins keinster Weise haftbar gemacht wird.

10. Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Mit dem Einstellen bzw. dem Upload von Bildern, Texten, Beschreibungen, Grafiken und anderen Informationen (allgemein nur: Informationen) auf den Teilnehmermanagement-Systeme bestätigt der Nutzer gegenüber ALOOM, dass er über die notwendigen Rechte, dieses zu tun, verfügt und nicht gegen geltendes Urheberrecht oder andere Rechte verstößt.

(2) Soweit dies für den Betrieb der Teilnehmermanagement-Systeme notwendig ist, räumt der Nutzer ALOOM die dafür erforderlichen Rechte an den Informationen ein.

(3) Sollte der Nutzer von dritter Seite aufgefordert werden, Inhalte oder Informationen zu entfernen, weil sie (angeblich) fremde Rechte verletzen, wird er ALOOM hiervon unverzüglich unterrichten und sofort und eigenständig die entsprechenden Inhalte/Informationen aus den Teilnehmermanagement-Systemen entfernen.

(4) ALOOM ist in einem solchen Fall, ebenso aber auch dann, wenn ein Dritter direkt gegenüber ALOOM eine Rechtsverletzung behaupten sollte, berechtigt, auf Rechnung und im Namen des Nutzers Inhalte bzw. Informationen zu löschen.

11. Freistellungsverpflichtung des Nutzers

(1) Der Nutzer ist verpflichtet, ALOOM und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der aufgrund dieses Vertrags erfolgenden Nutzung der Teilnehmermanagement-Systeme geltend gemacht werden, freizustellen, soweit ALOOM oder ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die Inanspruchnahme nicht selbst verursacht haben.

(2) Die Freistellungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort, soweit die der Freistellungsverpflichtung unterliegenden Ansprüche erst danach bekannt werden, entstehen oder geltend gemacht werden.

12. Haftung und höhere Gewalt

(1) ALOOM bedient sich zur Bereitstellung der Systeme externer Hosting-Anbieter. Alle Beteiligten sind bemüht eine permanente Verfügbarkeit der Systeme zu gewährleisten. Absehbare Wartungsarbeiten und/oder System-Updates werden dem Nutzer frühzeitig per E-Mail angezeigt. Zudem werden Wartungsarbeiten und/oder System-Updates regelmäßig zu Zeiten durchgeführt, welche erwartungsgemäß nicht zu Einschränkungen der Nutzer und/oder Teilnehmer führen (Wochenende bzw. Abendstunden). Mit Akzeptanz dieser AGB verzichtet der Nutzer ausdrücklich auf alle Rechts- und Schadensersatzansprüche gegenüber ALOOM, welche aus der Nichtverfügbarkeit der Systeme und/oder auf Fehler der externen Hosting-Anbieter zurückzuführen sind. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Systeme mindert sich der Vergütungsanspruch von ALOOM entsprechend. Sollte das System aufgrund von Nichtverfügbarkeit für den Nutzer nutzlos werden, verfällt der gesamte Vergütungsanspruch von ALOOM.

(2) Schadensersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Mängelhaftungsansprüche kann der Nutzer nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(3) Außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung von ALOOM der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

(4) Die Haftung von ALOOM nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

(5) Schadensersatzansprüche gegen ALOOM sind ausgeschlossen, wenn der Schaden des Nutzers bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Nutzers nicht eingetreten wäre. Im Übrigen wird die Haftung für Datenverlust außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der Gefährdungslage entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit dem Nutzer ist der Geschäftssitz von ALOOM. ALOOM ist auch berechtigt, den Gerichtsstand am Geschäftssitz des Nutzers zu wählen.

14. Änderungsvorbehalt

Aufgrund sich ändernden technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und dadurch möglicherweise entstehenden Äquivalenzstörungen, ist ALOOM berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Im Falle der Änderung dieser AGB werden die Nutzer per E-Mail über die im Nutzerkonto hinterlegte Adresse informiert. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Nutzer nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die auch auf diese Rechtsfolge hinweist, widerspricht.

15. Datenschutz

Die gesonderte Datenschutzerklärung informiert über den Umgang mit personenbezogenen Daten.

Stand: 01.01.2022

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